Wer sollte sich denn nun beeilen?
Am 31. Mai sollte bzw. muss für Abgabepflichtige die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Aber wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Wer zum Beispiel Angestellter / Arbeiter / Beamter oder Rentner ist, die Steuerklasse I (römisch eins), keine Nebeneinkünfte, keine Kinder und im vergangenen Jahr kein Arbeitslosengeld bezogen hat, kann sich entspannen. Er braucht keine Est-Erklärung abgeben. Wer unsicher ist, kann bei den Finanzbehörden nachfragen.
Etwas mehr Zeit hat derjenige, der die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt.
Das heißt aber nicht, dass keine Steuererklärung abgegeben werden sollte. Auch wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte prüfen / lassen, ob mit einer Rückerstattung bereits und zu viel gezahlter Lohnsteuer zu rechnen ist. Damit kann man schon wieder sinnvolles finanzieren, Schulden tilgen, Altersvorsorge sparen und weitere staatliche Zuschüsse sichern usw.
Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, könnte sich übrigens bis zu vier Jahre Zeit dafür lassen was aber, wenn man eine Rückzahlung erhalten kann, nicht sinnvoll ist.
Der Fiskus aber vermutet meist, dass er trotz Lohnsteuerabzug und / oder Vorauszahlungen während des Jahres vom arbeitenden Bürger zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb muss man eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der nachfolgenden (nicht vollständig aufgezählten, weiteren) Punkte zutrifft [begründet im § 46 Einkommensteuergesetz (EstG)].
Hier einige Tipps und Hinweise, wenn man und / oder der Ehepartner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat (Lohn, Gehalt, Versorgungsbezüge). Die Summe bzw. der Jahresbetrag spielt erst einmal keine Rolle.
Beachten sollte man auch, dass der Wunsch „Steuern Sparen“ nicht zu „Hirnaussetzern“ führt. Denn mit diesem Schlagwort wird Verbrauchern viel Schaden zugefügt indem Ihnen „jeder Schrott und Mist“ für teures und dann verlorenes Geld schmackhaft gemacht wird.
Prüfen Sie auf jeden Fall, ob das angepriesene Produkt werthaltig ist, gebraucht wird und auch ohne „Steuern sparen“ einen positiven Nutzen bringt. Nur dann haben Sie auch Freude daran ( s. a. https://www.bundesverband-finanzplaner.de/fachartikel/steuertipps-und-ihre-umsetzung-beim-buerger).
Fazit: Aufgrund der Komplexität der Steuergesetzgebung, der Produkte und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, benötigt der steuerzahlende Bürger entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse bzw. Hilfe und Unterstützung.
Wo man sich nicht auskennt, sollte man in allen Fällen auf einen unabhängigen, neutralen Spezialisten zurückgreifen. Oder würden Sie sich selbst ihren Blinddarm mit dem Taschenmesser herausoperieren?
Nehmen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein für die steuerlichen Belange in Anspruch.
Lassen Sie sich fachkundig beraten. Es lohnt sich für Sie!
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