Jeder Bürger hat also eine
Alle Klarheiten beseitigt? Da verliert mancher schnell den Überblick. Wir helfen Ihnen beim Sortieren und Einordnen.
Wenn es aber um die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung geht, gibt es jedoch Unterschiede: Einige Steuerpflichtige sind per Gesetz verpflichtet, andere müssen dies nicht, können das aber freiwillig machen. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen u. ä.) kann man, wenn man einer kirchensteuerpflichtigen Konfession angehört wegen der Kirchensteuer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein - trotz der Zinsabschlag- bzw. Abgeltungsteuer.
Übernimmt man im Rahmen einer Vollmacht die Geschäftstätigkeit für einen Angehörigen (Vorsorgevollmacht), ist der Vollmachtnehmer verantwortlich, stirbt ein Steuerzahler, sind die Erben für dessen steuerliche Pflichten verantwortlich, auch für die Abgabe der Steuererklärung für den Verstorbenen.
... also immer dann, wenn der Fiskus befürchtet, dass der Bürger / Steuerzahler während des Jahres steuerlich zu günstig weggekommen ist.
Meist ist die Abgabefrist und –termin der 31.05. des Jahres. Fällt dieses Datum auf einen Sonn- oder Feiertag, hat man für die Abgabe Zeit bis zum nächsten Werktag. Kann man die Frist nicht einhalten, muss rechtzeitig ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.
Bei der örtlichen Zuständigkeit entscheidet der Wohnsitz und Aufenthalt darüber, welches Finanzamt konkret für Sie zuständig ist Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen.
Ausnahmen sind also wie fast immer die Regel.
Wichtig: Belege sind Geld wert!
Belege sind Rechnungen, Quittungen, Kassenzettel, Kaufverträge, Spendenbescheinigungen, Parkscheine, Fahrkarten usw. Darauf muss stehen, wie viel Sie wofür, wann und wem gezahlt haben.
Zu den Belegen gehören alle Unterlagen über steuerlich erhebliche Tatsachen, also auch z. B. Reisekostenabrechnungen für beruflich angefallene Kosten an einer Fortbildung.
Beachten sollte man auch, dass der Wunsch „Steuern Sparen“ nicht zu „Hirnaussetzern“ führt. Denn mit diesem Schlagwort wird Verbrauchern viel Schaden zugefügt indem Ihnen „jeder Schrott und Mist“ für teures und dann verlorenes Geld schmackhaft gemacht wird.
Fazit: Aufgrund der Komplexität der Steuergesetzgebung, der Produkte und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, benötigt der steuerzahlende Bürger entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse bzw. Hilfe und Unterstützung.
Wo man sich nicht auskennt, sollte man in allen Fällen auf einen unabhängigen, neutralen Spezialisten zurückgreifen. Oder würden Sie sich selbst ihren Blinddarm mit dem Taschenmesser herausoperieren?
Nehmen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein für die steuerlichen Belange in Anspruch.
Lassen Sie sich rechtzeitig und fachkundig beraten. Es lohnt sich für Sie!
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Finanzplaner oder Gutachter.