Fachartikel des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V.

Von Beruf "Schüler" - und wie versorgt (2)?

s.a. Von Beruf Schüler – und wie versorgt?

Wie sind Kindergartenkinder, Schüler und Studenten finanziell abgesichert und versichert? Was ist, wenn ein Unfall auf dem Weg zum Kindergarten, zur Schule oder Universität, in der Einrichtung oder auf dem Heimweg von dort passiert?

Nach den Sommerferien beginnt ein neuer Lebensabschnitt für Kinder und Jugendliche (Erwachsene). Eltern machen sich Sorgen um ihre Kinder und hoffen, dass kein Unfall passiert.

Die Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) belegen leider das Gegenteil. Etwa jeder zehnte verunglückt auf dem Schulweg oder in der Schule.

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Schüler zwar versichert, doch dies nur im Falle eines Unfalls direkt in der Schule, auf dem Schulweg oder bei von der Schule organisierten Veranstaltungen.

Nicht versichert sind sie bei Erledigung von allen Tätigkeiten im privaten und Freizeitbereich, z.B. zu Hause, Freizeit während einer Klassenfahrt /-wanderung.

Wer ist „Schüler“ im Sinne der DGUV?

Der verwendete Begriff „Schüler“ umfasst Kinder in Tagesbetreuung (inkl. Tagespflege), Schüler und Schülerinnen von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Studierende. Analog dazu sind mit der Bezeichnung Schule auch Tageseinrichtungen und Hochschulen gemeint.

Wann sind denn Schüler nun versichert?

Schüler sind durch gesetzliche Unfallversicherung immer dann versichert, wenn sie im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule stehen. Das heißt, wenn sie in der Schule sind, sie zur Schule oder von der Schule beispielsweise nach Hause oder zur Betreuung gehen oder wenn sie sich auf Veranstaltungen befinden, die von der Schule oder dem Klassenlehrer organisiert sind. Auch auf der Klassenfahrt oder auf Schulfesten besteht Versicherungsschutz, wenn die Veranstaltungen von der Schule organisiert, von ihr durchgeführt und/oder verantwortlich begleitet sind.

Eine von den Schulabgängern organisiertes Abi-Abschlussfest  oder –feier gehört aber nicht dazu. Hier besteht kein Versicherungsschutz.

Auf dem Schulweg versichert? Ja, aber…….

Schüler sind auf dem Weg zur Schule und wieder nach Hause versichert. Aber wie sieht es mit Neben- oder Umwegen aus? Die DGUV teilt mit, dass hinsichtlich der Wege zur versicherten Tätigkeit und von dort zurück für Schüler grundsätzlich dasselbe gilt wie bei Beschäftigten, allerdings werden hier das Alter der Kinder und deren Verständnisfähigkeit mit berücksichtigt. Eine Unterbrechung beim Heimweg würde einen Erwachsenen den Versicherungsschutz kosten, bei Kindern entscheidet ein Richter von Fall zu Fall. Das bedeutet („Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus“ oder „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“), dass man im Schadensfall auf Gedeih und Verderb der Einzelfallentscheidung der Justiz ausgeliefert ist. Grundsätzlich versichert sind nur direkte und unmittelbare Wege zur Schule und von dort zurück. Ausgangs- bzw. Rückkehrpunkt der versicherten Wegstrecke ist in der Regel der Ort, an dem der Schüler "zu Hause" ist, meistens ist das die elterliche Wohnung.

Wie fast immer gibt es aber auch Ausnahmen. Der Weg zur Schule kann aber auch an einem anderen Ort angetreten werden oder enden, wobei dann auch der versicherte Heimweg an diesem anderen Ort beendet ist. Weitere Ausnahmen gibt es bei betreuten Kindern wenn die Eltern wegen ihrer beruflichen Tätigkeit nicht selbst die Aufsicht sicherstellen können. Dann sind Wegeabweichungen ebenfalls versichert.

Geh- und Fahrgemeinschaften sind ebenfalls versichert

Das gilt auch für Schüler: Fährt ein Elternteil sein Kind zur Schule und weicht vom unmittelbaren Weg ab um dort Kinder einer anderen Familie abzuholen und in die Schule zu bringen, ist das für sein Kind eine Wegeabweichung im Rahmen einer Fahrgemeinschaft und daher versichert. Auch wenn sich Laufgemeinschaften bilden und Schüler miteinander in die Schule laufen, gilt der Versicherungsschutz, wenn ein Schüler deswegen nicht den direkten Weg zur Schule nimmt.

Wann ist der Schüler nicht versichert?

Versicherungsschutz in der Schule beziehungsweise auf einer Klassenfahrt bedeutet nicht automatisch, dass ein eintretender Unfall einen Schulunfall darstellt. Maßgebend ist laut DGUV der "innere Zusammenhang" des Unfalls zur Schule. Das bedeutet, dass Schüler, die auf eigene Faust z. Bsp. das Landschulheim oder das Schulsportfest verlassen, keinen Versicherungsschutz mehr genießen - ein dann eintretender Unfall wäre kein Schulunfall. Ähnliches gilt, wenn ein Schüler eigenmächtige, außerschulische Unternehmungen startet (Schule schwänzt).

Welche Rolle spielt das Alter des Schülers

Auch hier: Keine Regel ohne Ausnahmen. Ähnlich wie bei der privaten Haftpflichtversicherung (Deliktunfähigkeitsklausel, also nicht schadenersatzpflichtig, sind Kinder unter 7 / 10 Jahre alt) ist bei jüngsten bzw. jüngeren Schülern die Kenntnis in Bezug auf mögliche negative Konsequenzen ihres Tuns noch begrenzt. Die DGUV führt deshalb auch an, dass gerade bei Schul- und Klassenveranstaltungen eine gewisse Gruppendynamik (z. B. Mutprobe um nicht als Weichei zu gelten) eine wesentliche Rolle spielen kann. Dies kann dann im Einzelfall, obwohl grundsätzlich eine unversicherte Tätigkeit vorliegt, dazu führen, dass der Schaden als Schulunfall anzuerkennen ist. Eine solche Entscheidung wird aber erst nach einer rechtlichen Bewertung, bei der die konkreten Umstände genau ermittelt werden, fallen.

 Was tun im Falle eines Unfalls?

Ist es zu einem Schul- oder Wegeunfall gekommen informieren Sie sofort die Schule, auch wenn sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen versicherungsgeschützten Unfall handelt. Diese  ist verpflichtet, bei der Unfallkasse eine Unfallanzeige zu erstatten. Das kann sie natürlich nur, wenn sie Kenntnis vom Unfall hat.

Leistungen der Unfallversicherung

Der Unfallversicherungsträger übernimmt nicht nur die Kosten der Behandlung, sondern auch die für Rehabilitationsmaßnahmen und erforderliche Hilfsmittel. Erleiden Eltern durch den Schulunfall einen Verdienstausfall weil ein Elternteil von der Arbeit zu Hause bleiben muss, um das kranke Kind zu betreuen, wird dieser ebenfalls ersetzt (Kinderpflege-Verletztengeld).

Bleibender körperlicher oder seelischer Schaden - Invalidität

Bleiben trotz aller Bemühungen der gesundheitlichen Wiederherstellung bleibende Schäden, erhalten auch Schüler eine Versichertenrente, für deren Berechnung die sogenannte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und der Jahresarbeitsverdienst (JAV) maßgebend sind. Diese Renten sind, je nach dem Alter des Kindes, gesetzlich festgelegt. Bei einem zehnjährigen Schüler, bei dem nach einem Schulunfall eine MdE von 30 % bleibt, ergibt sich in den alten Bundesländern eine mtl. Rente von z. Zt. 170,33 €, in den neuen Bundesländern von 149,33 €. Bei einer MdE von 80 % ergibt sich ein monatlicher Rentenbetrag von 454,22 € bzw. 398,22 €. Das ist viel zu wenig um zu sterben geschweige denn davon zu leben bzw. menschenwürdig zu existieren!

Die Rente wird gezahlt, solange der Gesundheitsschaden besteht, evtl. eben lebenslang. Die Rente wird angepasst (erhöht), wenn bei zunehmendem Alter der Gesetzgeber einen höheren JAV vorsieht.

Vorsorge!

Ein (unzureichender finanzieller) staatlicher Versicherungsschutz des Kindes ist zumindest im direkten Kontakt mit der Schule vorhanden. Doch trotzdem kann ein Unfall nicht immer vermieden werden. Nehmen Sie Ihre Aufsichtspflicht ernst. Gehen Sie zu Beginn des Schuljahrs mit Ihrem Kind die Schulstrecke ab und erklären Sie ihm, wo Gefahren lauern (Verkehr, fremde oder nicht abgesprochene Personen), wie man diese meidet und vermeidet und dass es wichtig ist, direkt zur Schule und danach wieder nach Hause zu kommen. So schaffen Sie etwas Sicherheit.

Ergänzen können Sie den mangelhaften finanziellen Schutz von Vater Staat durch eine angemessene, ausreichende private Vorsorge.

Tipps dazu finden Sie unter Vermögensbildung und Versicherungen (nicht nur) für Auszubildende (Azubis).

Denken Sie daran:

  • Am wichtigsten ist der Vertragsinhalt, nicht der Beitrag. Preis und Leistung müssen aber stimmen
  • Sorgen Sie für ausreichende Deckungssummen bei Invalidität. 500.000 € sind viel Geld. Wer aber durch einen Unfall vollständig erwerbsunfähig ist, muss ein Leben lang damit auskommen und das Leben wird nicht preiswerter
  • Lassen Sie unnötige Zusatz(Luxus)versicherungseinschlüsse wie Unfallkrankenhaustagegeld weg
  • Die Vollkaskoversicherung für Ihr Auto ist nicht existenziell notwendig ( Warum nur ist vielen Ihre finanzielle persönliche Sicherheit weniger Wert als die Blechkarosse?)
  • Beitragsdifferenzen bis zu 400% sind keine Ausnahmen. Verblüffend ist jedoch, dass die teuren Anbieter häufig schlechte bzw. mangelbehaftete Produkte anbieten
  • Achten Sie darauf, dass Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben, die eine Ausfalldeckung beinhaltet

Informieren Sie sich bei neutralen, institutsunabhängigen Fachleuten um fatale Fehler bei Vertragsauswahl und Vertragsgestaltung mit nachteiligen finanziellen Folgen zu vermeiden

Ihr Nutzen:

  • Fachwissen
  • Beratung sowie bei Bedarf Hilfe und Betreuung
  • Sinnvolle, günstige und flexible Angebote und Verträge
  • sowie laufend weitere wichtige Tipps und Hinweise rund ums Geld und Steuern
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Autor
Bruno Steiner
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Bruno Steiner

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