Fachartikel des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V.

Riester-Sparer und das Problem der Formularflut zu den Verträgen und Zulagen

Achtung Viele Sparer vergessen, die staatlichen Zulagen für ihre Riester-Verträge zu beantragen oder Änderungen mitzuteilen und verlieren damit Geld.

Die maximale staatliche Grundzulage für alle Formen des Riester-Sparens beträgt pro förderberechtigter Person 154 € jährlich, für jedes dem Haushalt zugehörige kindergeldberechtigte Kind kommen 185 € hinzu. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sind es 300 €. Allerdings ist die volle Förderung nur für jene Sparer abrufbar, die mindestens vier Prozent des um die Zulage geminderten rentenversicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommens einzahlen. Ansonsten werden die staatlichen Zulagen anteilig gekürzt.

„Erstsparer“ vor Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten einen Bonus von einmalig 200,-- € zusätzlich.

Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen "Riester Sparer" einen sogenannten "Antrag auf Altersvorsorgezulage" ausfüllen, die sie vom Riester-Anbieter erhalten. Dies geschieht meist schon bei Eröffnung bzw. Antrag für ein Riesterkonto.

Allerdings gibt es immer wieder Neuerungen bei den Förderanträgen. Diese werden immer zum Jahresanfang zugesandt. Dann sollten sie auf Vollständigkeit überprüft, evtl. ergänzt oder mit den aktuellen Änderungen wie z.B. ledig, verheiratet, alleinstehend, (weiteres) Kind geboren usw. vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben an das Vertragsinstitut geschickt werden. Auch ein gestellter Dauerzulagen-Antrag entbindet nicht von der Prüfung.

Leider erfolgt von der Zulagenstelle meist keine Mitteilung, wenn Fehler bei der Antragstellung vorgekommen sind. Dies merkt man erst, wenn keine Zulagen gewährt oder zurückgefordert werden.

Also: vertragsrelevante Änderungen, beispielsweise eine Gehaltserhöhung oder die Geburt eines Kindes, Sozial- / Rentenversicherungspflicht durch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, EM-Rente, 400-€-Job mit Verzicht auf Sozialversicherungsfreiheit, melden. Ebenso wichtig ist es mitzuteilen, wenn keine Rentenversicherungspflicht mehr besteht.

WICHTIGE TERMINSACHE: Sofern noch nicht gemacht:

  • Seit 2008 gibt es die persönliche Steueridentifikationsnummer (IdNr) für jede Person im Haushalt, sowohl Erwachsene als auch Kinder. Die IdNr hat elf Ziffern. Die IdNr wird nur für steuerliche Zwecke (Riesterbeiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden) verwendet werden. Eine andere Verwendung der IdNr und der gespeicherten Daten ist nicht zulässig. Sie wird deshalb in den Zulageanträgen abgefragt. Anbieter von Riester- und Rürupprodukten und andere Stellen sind (künftig) verpflichtet, den Finanzbehörden steuerlich wichtige Daten mitzuteilen (z.B. Beiträge zur Riesterrente zur Prüfung Ihrer Angaben und der Berechnung der Zulage / Steuersparbetrages).
  • Deshalb sollten die Zulageanträge vor Jahresende noch ergänzt und beim Anlageinstitut eingereicht werden.
  • Noch bis zum Ende des Jahres können die "Anträge auf Altersvorsorgezulage" rückwirkend für das Jahr 2008 eingereicht werden.
  • Wurden Zulagen aus früheren Jahren zurückgefordert, bitte prüfen und evtl. Einspruch einlegen und rückfordern!
  • Hat man festgestellt, dass der vorhandene Vertrag durch hohe Kosten zu teuer und wirtschaftlich nicht tragfähig ist, evtl. Vertrag beitragsfrei stellen und umgehend auf sinnvollere Anlage wechseln!

Informationen zur Zulagenstelle

Die Zulagenstelle (offiziell: Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, ZfA) prüft die Zulagenanträge und gewährt die Zulagen.

Die Zulagenstelle führt regelmäßig einen Datenaustausch mit den Rentenversicherungsträgern, den Familienkassen und den Meldebehörden durch. Dadurch hat die Zulagenstelle die Möglichkeit, die im Zulagenantrag angegebenen Daten zu überprüfen. Dies ist notwendig, weil der sozialversicherungsrechtliche Status (z.B. "pflichtversichert" oder "freiwillig versichert" in der gesetzlichen Rentenversicherung) oder der Kindergeldbezug für die Gewährung der Zulagen von Bedeutung ist und leider oftmals Fehler beim Ausfüllen bzw. der Aktualisierung der Zulagenanträge unterlaufen.

Prüfen Sie also unbedingt Ihre Mitteilungen und Kontoauszüge auf Richtigkeit der Einzahlungen und Zulagen.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, Ihren Anbieter oder mich über etwaige Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Einkommen, Anzahl der Kindergeld-berechtigten Kinder) zu informieren, damit für Sie ein korrekten Zulagenantrag gestellt werden kann.

Machen Sie Fehler; gehen die finanziellen Einbußen immer zu Ihren Lasten.

Wenn Sie Beamter, Richter oder Berufssoldat sind, dann beachten Sie bitte unbedingt, dass Ihrer Besoldungsstelle eine Vollmacht zur Mitteilung der Bezüge an die Zulagenstelle erteilt wurde. Damit Sie als Beamter die Zulage/n erhalten, müssen Sie eine besondere Vorgehensweise beachten.

Da Beamte oft keine Sozialversicherungsnummer haben, müssen sie in diesem Falle evtl. auch eine Zulagennummer beantragen. Für die Beantragung einer Zulagennummer bzw. für die Einverständniserklärung hält der Dienstherr bzw. die Besoldungsstelle ein entsprechendes Formular bereit.

Achtung Die „Riester-AVWL / VL-Variante“ ist für schlaue und gut beratene Arbeitnehmer vorgesehen, die Altersvorsorgewirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber erhalten und dieser sie nicht in wenig sinnvolle Versicherungsprodukte zwingt bzw. gängelt. Der Arbeitgeber kann AVWL / VL direkt in einen „Riester-Spar-Vertrag einzahlen und der Arbeitnehmer kann zusätzlich private Einzahlungen per Überweisung oder Auftrag bis zum Höchstförderbetrag vornehmen. Dabei handelt es sich aber nicht um eine betriebliche Altersvorsorge mit den bekannten Nachteilen.

Somit bleibt auch bei einem Arbeitgeber-Wechsel der Vertrag ganz normal bestehen. Wenn der neue Arbeitgeber auch Altersvorsorgewirksame Leistungen anbietet, kann der Arbeitnehmer den neuen Arbeitgeber auffordern, die AVWL in den bestehenden Vertrag einzuzahlen. Wenn der neue Arbeitgeber keine AVWL anbietet, kann der Riester-Sparer den Vertrag selbst fortführen und private Einzahlungen vom eigenen Girokonto vornehmen. Zudem ist es möglich, den Vertrag ruhen zu lassen und (vorläufig oder auf Dauer) keine weiteren Einzahlungen vorzunehmen.

Tipp: Diese Möglichkeit ist besonders für Azubis und Frauen, die heute schon an ihre Altersvorsorge denken, geeignet und sehr lukrativ.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag bzw. der geförderte Höchstbetrag?

  • Der Höchstbetrag (Eigenbeitrag incl. Zulagen) für unmittelbar Förderberechtigte beträgt 2.100,-- € pro Jahr.
  • Verträge, die ausschließlich aus Zulagen bespart werden (Anhängsel- oder auch Rucksackvertrag genannt) gibt es nur bei mittelbar förderberechtigten Ehegatten.
  • Auch Verträge mit dem gesetzlichen Mindestbeitrag in Höhe von 60 € pro Jahr sind möglich.

Welches der für Sie im lfd. Jahr jeweils richtige Beitrag ist, rechnen wir Ihnen gerne aus. Prüfen Sie Ihre Unterlagen um kein Geld zu verschenken. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Zu einer Beratung über die Anlagemöglichkeiten und Vorsorgebausteine beim „Riestern“, aufgrund der Komplexität des Produkts und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten und Auswirkungen, benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse.

In Zweifelsfällen sollten Kunden auf einen Spezialisten zugreifen und evtl. einen Steuerberater hinzuziehen.

Die Arbeitskraft ist unser größtes Kapital. Damit erfüllen wir uns Wünsche und Ziele und sichern unseren Lebensstandard während des aktiven Arbeitslebens sowie dem Ruhestand. Natürlich geht jeder davon aus, dass sich daran auch nichts ändert. Riskieren Sie das Erreichte nicht durch "falsche Helfer!".

Lassen Sie sich helfen!

Sie sehen, wir haben viel vor. Von Beratern dürfen Sie mehr erwarten als von Produktverkäufern: Mehr Qualität, mehr Leistung und mehr Kundenorientierung. Es würde mich freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen. Denn nur gemeinsam sind wir stark. Für weitere Informationen stehen Ihnen als Ansprechpartner die Mitglieder des BFP gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie!

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Autor
Bruno Steiner
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