Fachartikel des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V.

Wohn-Riester oder amtlich Eigenheimrentengesetz - EigRentG

Neuregelung für Wohn-Riester – Erste Überlegungen und Einschätzung

Die Riester-Förderung gibt es rückwirkend zum 01.01.2008 auch für die Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.

  • Wie funktioniert es voraussichtlich?
  • Für wen lohnt sich welches Riester-Modell?
  • Vorweg: Ohne fundierte und produkt- sowie provisionsinteressenfreie Beratung sollte kein Bürger voreilig zugreifen.

Wofür kann man die Wohn-Riester-Förderung erhalten?

Man erhält die Wohn-Riester-Förderung für die Anschaffung:

  • einer selbstgenutzten Immobilie
  • für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft *)
  • für den Erwerb eines Dauerwohnrechts *)

*) Vorsicht: Auf diesem Feld tummeln sich wahrscheinlich wieder - aufgrund der schlechten Erfahrungen aus der Vergangenheit mit der Anlage von VWL in Verbindung mit Eigenheimzulage - sehr viele "Geldhaie" zum Schaden bis Ruin des Sparwilligen.

Man hat bei einer Finanzierung verschiedene Möglichkeiten

Man kann sofort eine selbstgenutzte Wohnung anschaffen. Dann gibt es die Riester-Förderung für die Tilgung des Immobilien-Darlehens – oder man spart Kapital an, das später für die Anschaffung einer eigengenutzten Immobilie verwendet wird.

Möglich wäre zum Beispiel ein Bausparvertrag. Ich befürchte aber, dass die Bausparwilligen hier wieder missbraucht werden, um die Förderung nahtlos in die Taschen der Bausparkassen zu befördern, indem die Kosten höher sind als der Nutzen (Zinsverlust in der Sparphase, Kosten, Abschluss- und sonstige Gebühren) wie bereits bei der WoBauPrämie und der AN-Zulage.

Man kann zunächst in einen anderen Riester-Vertrag einzahlen (Riester-Rentenversicherung und fondsgebundene Riester-Rentenversicherung , Fondssparplan, Banksparplan). Dann hat man später die Möglichkeit, das Geld zu entnehmen um damit eine Immobilie anzuschaffen oder zu entschulden.

Das gilt auch für Altverträge, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden. Zu beachten ist dabei, dass man den vollen bisher angesparten Betrag entnehmen kann oder auch nur einen Teil. Will man nur einen Teil für die Immobilie verwenden, muss man mindestens 25% des angesparten Kapitals im Vertrag belassen. Durch diese Aufteilung hat man nach Renteneintritt evtl. nicht nur den Vorteil des schulden- und mietfreien Wohnens, sondern erhält zusätzlich eine kleine Rente, um die nachgelagerte, jährliche Steuerschuld begleichen zu können.
Aber beachte: Bei einem bestehenden Riester-Vertrag kann man das angesparte Kapital nicht sofort für eine Immobilie verwenden. Eine Übergangsregelung schreibt vor, dass dies für 2008 und 2009 nur dann möglich ist, wenn man bereits 10.000 oder mehr € Guthaben auf dem Riester-Vertrag hat. Dies ist selbst für Riester-Sparer ab 2002 fast nie der Fall.

Wie hoch ist die Riester-Förderung?

Die selbstgenutzte Immobilie wird mit denselben Beträgen gefördert, wie andere Riester-Möglichkeiten. Man erhält eine staatliche Zulage und kann die Riester-Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Das heisst aber nicht, dass damit automatisch Steuerersparnisse verbunden sind.

Die mögliche Grundzulage beträgt jährlich 154 Euro pro mittelbar oder unmittelbar Förderberechtigtem zzgl. 185 Euro für jedes vor 2008 geborene und 300 Euro für jedes ab 2008 geborene, im Haushalt lebende und kindergeldberechtigte Kind. Der Sonderausgabenabzug beträgt maximal 2.100 Euro. Die Zulagen werden mit einer evtl. Steuerersparnis verrechnet.
Zahlt man einen Immobilienkredit ab, darf man die Tilgungsleistung als Sonderausgaben ansetzen, nicht die Zinsen.
Berufseinsteiger, die nicht älter als 25 Jahre sind, erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro bei Abschluss eines Riester-Vertrags. Diesen Bonus gibt es für Wohn-Riester und für jede andere Form des Riester-Sparens.

Ab wann gibt es die Wohn-Riester-Förderung?

Die Zulage kann man erstmals für das Jahr 2008 in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass man noch in diesem Jahr einen entsprechenden "Wohn-Riester"-Vertrag hat und den erforderlichen Mindestbeitrag einzahlt. Lassen wir uns überraschen, was Bausparkassen, Banken und Versicherungen an Wohn-Riester-Produkten entwickeln und anbieten.

Was ist nach Rentenbeginn?

Nach Rentenbeginn hat man den Vorteil des evtl. schuldenfreien Wohnens in der eigenen Immobilie. Man erhält aber keine Rentenzahlung. Im Gegenteil: Eventuell muss man auf die erhaltene Riesterförderung nachgelagerte Steuern zahlen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass man in der Ansparphase einen Riester-Vertrag nur zum Teil für die Anschaffung einer Immobilie verwendet. Dann muss auf einen Teil der Riesterförderung nachgelagert Steuern bezahlt werden und erhält für den nicht entnommenen Teil eine „kleine“, aber ebenfalls steuerpflichtige Rente. Diese kann dann evtl. für die gesamte Steuerschuld gerade ausreichen. Wie hoch die zusätzliche Steuerbelastung durch Wohn-Riester nach dem Renteneintritt ist, hängt vom individuellen Steuersatz ab und von der Höhe der Förderung, die man zuvor erhalten hat.

Was muss man versteuern?

Während der Ansparphase halten die Finanzbehörden alle geförderten Riester-Beiträge und die staatlichen Zulagen auf einem sogenannten Wohnförderkonto fest. Dieses Konto wird jedes Jahr mit 2 Prozent verzinst.

Nach Renteneintritt, ab dem 60. bis 67. Lebensjahr, muss man den auf dem Konto verbuchten Betrag (Auflösungsbetrag) versteuern. Dies kann man auf einmal erledigen. Dann setzt der Fiskus „nur“ 70 Prozent des Kontostandes als sonstige Einkünfte an. Oder man versteuert Jahr für Jahr - bis zum 85. Geburtstag - einen Teil des Auflösungsbetrags.

Achtung: Was für den Ruheständler dann günstiger ist, kann man heute nicht sagen. Wer jedoch als Rentner ohnehin nur wenig Einkommen hat, kann dann durch die Steuerschuld staatlich sanktioniert in den Ruin rutschen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, fachlich versierte und unabhängige - sprich kundenorientierte und vom Produktverkauf nicht abhängige - Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Riester-Förderung für vermietete Immobilien?

NEIN - Vermietete Immobilien werden nicht gefördert.

Gibt man die Eigennutzung der Immobilie auf, wird das Wohnförderkonto aufgelöst und man muss den dort verbuchten Betrag in einem Jahr versteuern.
Ausnahmen: Wenn man den Verkaufserlös sofort in einen andere selbstgenutzte Immobilie investiert oder in einen anderen Riester-Sparvertrag zurückführt.

Nachteile von Wohn-Riester?

Wer die Riester-Förderung für Wohneigentum nutzt, beeinträchtigt seine ergänzende Altersvorsorge mehrfach:

  • Er verzichtet auf eine ergänzende Altersvorsorge, die deshalb mit höherem Aufwand aufgebaut werden muss
  • Risiko Steuerbelastung ab Renteneintritt 60 – 67 Jahre
  • Investition in Immobilien, die künftig durch die Alterung an Wert verlieren und zusätzliche Belastungen durch Erhaltungsaufwand und Bewirtschaftung mit sich bringen können
  • Außerdem ist zu bedenken: Stirbt der geförderte Hauseigentümer während der Besteuerungszeit, die längstens bis zum 85. Lebensjahr dauert, muss der Erbe die Steuerschuld abtragen.

Für wen lohnt sich Wohn-Riester?

Wohn-Riester lohnt sich

  • vielleicht für Geringverdiener, die sich ohne diese Förderung sonst kein Wohneigentum leisten könnten
  • vielleicht für Gut-, Besser- und Spitzenverdiener aufgrund der steuerlichen Situation

Überwiegend wird es besser sein, den Immobilienerwerb unabhängig von der Riesterförderung zu finanzieren und mit der Riesterförderung eine ergänzende Altersvorsorge aufzubauen.

Wohn-Riester ändert nichts daran, dass eine Immobilie keine sichere Geldanlage ist, kann aber dabei helfen, schneller oder zum Rentenbeginn aus den Immobilien- und anderen Schulden herauszukommen und im Alter über ein höheres freies Einkommen zu verfügen.

Dabei muss der Sparer wissen, dass liquides Geld flexibler ist als eine Immobilie. Auf keinen Fall sollte die neue Riester-Förderung dazu führen, das Bauvolumen und damit Darlehen für geplante Bauvorhaben aufzustocken.

Wohn-Riester für schon laufende Immobilien-Darlehen?

JEIN - Wer die Finanzierung seines Eigenheims vor Kurzem abgeschlossen hat, kann seinen Darlehensvertrag evtl. an die Wohn-Riesterförderung anpassen lassen. Dazu muss in bereits laufende Darlehensverträge eine entsprechende Option eingefügt und vereinbart werden, dass Sondertilgungen durch die jährlich fließenden Riester-Zulagen möglich sind. Dies ist jedoch abhängig vom Einverständnis des jetzigen Darlehensgebers.

Fazit: Das jetzt schon komplizierte Gebilde Riesterrente ist um eine weiter, für den Laien und genauso viele Verkäufer undurchschaubare Möglichkeit erweitert worden.

Merke:
Lassen Sie sich nicht von Verkäufern oder abhängigen Produktanbietern oder der reisserischen Werbung zu irgendwelchen Handlungen hinreissen, die Sie später bereuen und teuer bezahlen müssen. Die „Bauernfängerei“ mit dem Missbrauch des Schlagwortes „Vorteil Steuern sparen“ bzw. „Schreckgespenst Steuern zahlen“ oder „Förderung“ ist wieder voll im Gange.
Lassen Sie sich von einem unabhängigen und neutralen Fachmann? beraten, der Ihre Belange richtig beurteilen und die für Sie richtigen Produkte empfehlen und gegebenenfalls vermitteln kann.
Für den Laien schwer erkennbar ist, wenn in Angeboten ein sachlicher Zusammenhang dargestellt wird, der tatsächlich so nicht existiert aber das Produkt besonders rentabel erscheinen lässt.
Die steuerlichen Regeln (Vorgaben durch den Gesetzgeber) sind wieder - und das rückwirkend ab Januar 2008 - geändert worden und ändern sich ab 2010 und weiterhin immer wieder.
Die Planungssicherheit ist durch den Wegfall des Vertrauensschutzes nicht mehr gegeben.

Deshalb sollte mindestens ein umfassendes Strategiegespräch (Kontrolle der Ist / Soll-Situation zur Finanz- und Lebensplanung) pro Jahr mit einem / Ihrem qualifizierten Berater erfolgen.

Erkenntnis daraus:
Zu einer fundierten Beratung über die möglichen Vorsorgebausteine gehört eine Analyse des Kundenwunsches in der Leistungsphase (z.B. vererbbar, kapitalisierbar). Die Ergebnisse hängen deshalb sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab. Pauschalkriterien wie die „Förderquote, Steuer sparen" und eine einseitige Betrachtung nur der Sparzeit genügen den Anforderungen nicht. Aufgrund der Komplexität der Produkte und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, Auswirkungen und Inanspruchnahme der Leistungen in der Zukunft benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse.

In Zweifelsfällen sollten Vermittler oder Kunden auf einen Spezialisten zugreifen und evtl. einen Steuerberater hinzuziehen.

Die Arbeitskraft ist unser größtes Kapital. Damit erfüllen wir uns Wünsche und Ziele und sichern unseren Lebensstandard während des aktiven Arbeitslebens. Natürlich geht jeder davon aus, daß sich daran auch nichts ändert. Riskieren Sie das Erreichte nicht durch "falsche Helfer!"

Wann sprechen wir darüber?

Sie sehen, wir haben viel vor. Von Beratern dürfen Sie  mehr erwarten als von Produktverkäufern: Mehr Qualität, mehr Leistung und mehr Kundenorientierung. Es würde mich freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen. Denn nur gemeinsam sind wir stark. Für weitere Informationen stehen Ihnen als Ansprechpartner die Mitglieder des BFP gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Sichern Sie sich die Vorteile einer unabhängigen Beratung mit herausragendem Ruf.

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Autor
Bruno Steiner
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