14.01.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Wer geschickt agiert und genau Bescheid weiß, kann maximale Förderbeträge mitnehmen. Voraussetzung: Fachwissen und keinem Verkäufer auf den Leim gehen. Wie macht man es richtig? Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer oder dessen Ehegatte entweder Alleineigentümer oder Miteigentümer des Wohngebäudes ist und dass die mit dem Wohneigentum zusammenhängende Verbindlichkeit im Zeitpunkt der Zahlung durch den Arbeitgeber
noch nicht getilgt ist...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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