Fachartikel des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V.

Der Bausparvertrag und seine Prämien

Wer geschickt agiert und genau Bescheid weiß, kann maximale Förderbeträge mitnehmen.

Voraussetzung: Fachwissen und keinem Verkäufer auf den Leim gehen.

Ungeeignet!Nicht geeignet sind z.B. Bausparsummen von 77.000 € für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen (VL) zu einem Tarif, der eine Besparung von 50% für die Zuteilung erfordert. Das bedeutet 39.270,00 € (38.500 € Guthaben sowie 770 € Abschlussgebühr: Sparrate 40 € mtl.) sind notwendig, um den Vertrag nach rd. 982 Monaten oder 81,8125 Jahren zur Zuteilung zu bringen. Die Praxis zeigt, dass solche Geschenkbausparverträge für die UrUrUr-Enkel tagtäglich und damit auch die Sparer verkauft werden.

Wie macht man es richtig?
Arbeitnehmersparzulage/n und Wohnungsbauprämie schließen sich nicht aus, sondern werden nebeneinander gewährt. Damit kann sogar eine "dreifache Zulage" in Betracht kommen. Folgende Verträge sind dazu notwendig:

  • Ein Aktienfondssparplan und
  • ein Bausparvertrag, maximale Bausparsumme = kleinstmögliche Bausparsumme (Ein Bausparvertrag kann bis zur Höhe der Bausparsumme bespart (überspart) werden, denn es muss kein neuer Vertrag bei Erreichen der Mindestguthabensumme abgeschlossen werden und erhöhen kann man bei Bedarf immer noch).

Arbeitnehmersparzulage beim Beteiligungssparen:
Auf die VL-Sparraten in einen Aktienfondssparplan gewährt der Staat eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent der jährlichen VL-Einzahlungen bis zu maximal 400 €. Dies bringt eine Förderung von 80 € im Jahr vom Staat. Hierzu ist für jeden Sparer ein separater Vertrag nötig.

Arbeitnehmersparzulage beim Bausparvertrag:

  1. Auf die VL-Sparraten in den Bausparvertrag gewährt der Staat eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent, bezogen auf eine jährliche Einzahlung von maximal 470 €, unabhängig davon, ob es sich um Spar- oder Zins- und Tilgungsraten handelt. Die maximal mögliche Zulage beträgt somit 43 € pro Jahr und Sparer.
    1. Erfolgen außer den VL keine weiteren Einzahlungen und liegt das anzurechnende Einkommen über 17.900 € / 35.800 €, aber unter 25.600 EUR / 51.200 EUR, kann dafür die Wohnungsbauprämie beantragt werden (nicht für Bausparkredite)
    2. Vermögenswirksame Leistungen können nach der Regelung in § 2 Abs. I Nr. 5 Vermögensbildungsgesetz (VermBG) u. a. für die Begleichung von Verbindlichkeiten (Schulden), die im Rahmen der Finanzierung eines im Inland gelegenen Wohngebäudes entstanden sind, verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer oder dessen Ehegatte entweder Alleineigentümer oder Miteigentümer des Wohngebäudes ist und dass die mit dem Wohneigentum zusammenhängende Verbindlichkeit im Zeitpunkt der Zahlung durch den Arbeitgeber noch nicht getilgt ist.
      Auf Verlangen des Arbeitnehmers können die vermögenswirksamen Leistungen auch an ihn überwiesen werden.

      Vorteil: Keine Abschlusskosten und Gebühren, keine Wartefristen, Verbesserung der Liquidität, Sondertilgungsmöglichkeit bei Annuitätendarlehen und trotzdem AN-Zulage.

Wohnungsbauprämie beim Bausparvertrag:

  1. Zusätzlich wird der Bausparvertrag noch mit einer Wohnungsbauprämie gefördert. Zum Erhalt der maximalen Förderung sind zusätzlich zu den 470 € als Sparrate pro Jahr weitere 512 € (Ehepaare: 1.024 €) in den Bausparvertrag einzuzahlen. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent, so dass für Alleinstehende eine weitere jährliche Zulage von 45 € in Betracht kommt. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren beträgt die maximale Zulage 90 €. Wird in einem Jahr weniger in den Vertrag eingezahlt, so verringert sich die Zulage anteilig.
    Voraussetzung: Die (rechnerische) Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie von 25.600 € (Ehepaare 51.200 € jeweils zzgl. evtl. Kinderfreibeträge) wird im Förderzeitraum nicht überschritten. Hier genügt ein gemeinsamer Bausparvertrag für die Einzahlungen beider Ehegatten.

Bei einem Bausparvertrag, der nach dem 01. 01. 2009 abgeschlossen wurde bzw. wird entfällt die Sperrfrist von 7 Jahren. Die Gewährung der Wohnungsbau-Prämie und AN-Zulage ist dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens nach der Zuteilung gebunden.

Ausnahme (wie kann es anders sein bei der Regulierungswut unserer Behörden): Wer beim Abschluss des Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann das Geld inkl. Prämie / Zulage nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist auch für andere Zwecke verwenden. Diese Regelung kann nur einmalig für einen Bausparvertrag in Anspruch genommen werden.

Tipp: Die Unterschiede in der Einkommensgrenze (Testen Sie Ihren Berater. Fragen Sie Ihn, wie diese berechnet wird. Wenn er es nicht weiß, hat er auch sonst nicht viel Ahnung und ist nur Verkäufer gegen Provision), in der Höhe der Arbeitnehmersparzulage und in der Höhe der maximal geförderten jährlichen Sparleistung sind bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen für Beteiligungssparen und Bausparen zu beachten.

Liegen die Einkommensgrenzen darüber, kann man per Riestersparvertrag (auf keinen Fall als LV / über bAV), nicht für jeden, aber besonders für Berufsanfänger geeignet, s. a. Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksam sparen - Ob sich das tatsächlich lohnt?) schon sehr viel fürs Alter vorsorgen. Dort gelten andere Bestimmungen um Zulagen und evtl. eine zusätzliche, steuerliche Förderung.

Lassen Sie sich nicht abwimmeln, falls Ihr Lohnbüro / Arbeitgeber argumentiert: „Das kennen wir nicht; das hat noch nie einer so gemacht; ja seit wann gibt es denn sowas“ oder die Bank das Geld zurücküberweist und gleichzeitig einen Bausparantrag mitschickt und behauptet, „das geht nur so!“.

Die VL kann man also individuell sehr gewinnbringend einsetzen, das notwendige Wissen für die vielen Möglichkeiten vorausgesetzt. Im Laufe einer Baufinanzierung macht das schnell mehrere tausend Euro (€) Vorteil für Sie aus.

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Autor
Bruno Steiner
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Bruno Steiner

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