Stellungnahme
Stellungnahme des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V. zu dem Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten befassten internen und externen Bankmitarbeiter

05.05.2016, der Artikel wurde veröffentlich durch: Elgin Gorissen-van Hoek
Durch die unterschiedlichen Verordnungen für interne und externe Bankmitarbeiter und Immobiliardarlehensvermittler und -berater hinsichtlich der Anforderungen an die Sachkunde entstehen sehr große fachliche Unterschiede in der Qualifikation am Markt, die unserer Ansicht nach nicht zu begründen sind. Für dieselbe Tätigkeit muss ein externer und interner Bankmitarbeiter nur einen Bruchteil der Qualifikationsanforderungen der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie erfüllen im Vergleich zu einem Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
(2) Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere folgende Sachgebiete:   1. Kundenberatung: a) Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung, b) Lösungsmöglichkeiten, c) Produktdarstellung und –information;   2. fachliche Kenntnisse auf folgenden Gebieten insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen:   - der rechtlichen Grundlagen für die Vergabe von Verbraucherimmobilienkrediten, einschließlich der relevanten Rechtsprechung,    a) Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und –beratung, rechtliche Grundlagen: aa) Allgemeine rechtliche Grundlagen, - der Verfahren des Immobilienerwerbs einschließlich der Organisation und Funktionsweise von Grundbüchern sowie    bb) rechtliche Grundlagen des Immobilienerwerbs, cc) Aufbau und Funktionsweise von Grundbüchern, dd) Vermittler- und Beraterrecht, ee) Verbraucherschutz, ff) Wettbewerbsrecht, gg) Datenschutz, hh) Zuständigkeiten der Aufsicht, ii) Europäischer Binnenmarkt: Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, jj) finanzwirtschaftliche und wirtschaftliche Grundlagen, kk) steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs; der einschlägigen Kreditprodukte und der üblicherweise mit ihnen angebotenen Nebenleistungen    b) Finanzierung und Kreditprodukte : aa) Finanzierungsanlässe, bb) Kreditprodukte, cc) Finanzierungsmittel und –bestandteile, dd) Konditionsvergleich, ee) Zinsrechnung, ff) Finanzierungsangebot, - des Verfahrens zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers    gg) Kreditwürdigkeitsprüfung, hh) Kreditsicherung, - der Bewertung von Sicherheiten...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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17.08.2009, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Vorsicht auch vor angeblich seriösen Anbietern. Man sollte grundsätzlich erst einmal die Information einholen, dann prüfen und nachrechnen oder prüfen lassen, Vergleiche ziehen und dann, wenn die Zahlen (Kosten) in Euro und Cent vorliegen, die persönlich, richtige Entscheidung treffen. Grundsätzlich gilt: Je komplizierter, verwirrender und unverständlicher ein Finanzierungsangebot ist (z.B. Verknüpfung von Annuitäten-, Bauspar- und Versicherungsdarlehen und –verträgen, Tridem-, Tandem- und sonstigen Verfahren), desto grösser ist die Gefahr, dass man über den Tisch gezogen wird. Jedes „Steuersparmodell“ muss ohne Steuervorteile berechnet werden. Ergibt sich dann immer noch ein Gewinn, kann man es weiter in Betracht ziehen und gründlich prüfen. Sonst gilt: „Finger weg!“ Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Grundsätzlich gilt: Je komplizierter, verwirrender und unverständlicher ein Finanzierungsangebot ist (z.B. Verknüpfung von Annuitäten-, Bauspar- und Versicherungsdarlehen und –verträgen, Tridem-, Tandem- und sonstigen Verfahren), desto grösser ist die Gefahr, dass man über den Tisch gezogen wird...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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