16.10.2015, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Matthias Rabel
Die Standardversicherungen eines Betriebes sind vor allem Betriebshaftpflichtversicherung und Inhaltsversicherung. Gerade die Betriebshaftpflicht stellt einen existenziellen Schutz dar, wenn trotz sorgfältiger Tätigkeitsausübung erhebliche Schäden verursacht werden. Der Leistungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Aufgrund zwischenzeitlicher Aufräumarbeiten ist die genaue Schadenursache von der Versicherung nicht mehr nachvollziehbar => eingeschränkter oder kein Versicherungsschutz aufgrund Verletzung der zeitnahen Meldepflicht von Versicherungsschäden Inhaltsversicherung Deklariertes Risiko: Fensterproduktion/ Kunststoff; tatsächliche Betriebsart Fensterproduktion / Holz / Schreinerarbeiten => eingeschränkter oder kein Versicherungsschutz aufgrund falscher Risikobepreisung Versicherungssumme für den Lagerbestande mit Stichtag 31.12...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Weiterlesen ...