Fachartikel des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V.

Verträge auf dem Prüfstand

Wie bei der Riesterrente erhält jeder Arbeitnehmer die volle Zulage von 154 Euro pro Jahr, wenn er vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Wohnriestervertrag einzahlt. Davon können die Zulagen abgezogen werden, so dass der Eigenbeitrag besonders bei Familien mit Kindern sinkt. Für jedes Kind beträgt die Zulage 185 Euro und für Kinder, die ab dem 1.1.2008 zur Welt kommen, sind 300 Euro jährlich drin. Neu ist, dass aus allen bereits abgeschlossenen Riesterverträgen 100 Prozent oder bis zu 75 Prozent des Guthabens für den Kauf oder Bau einer Immobilie nach dem 1.1.2008 entnommen werden können. Dieser Betrag muss nicht zurück gezahlt werden. Für die Riesterverträge vor 2008 gilt in diesem und im nächsten Jahr ein Mindestentnahmebetrag von 10.000 Euro. Es ist nicht immer vorteilhaft, einen bestehenden Riestervertrag bis zum Zeitpunkt des Erwerbs oder Baus weiter zu besparen. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Stuttgart: „Abgeschlossene Riesterverträge gehören auf den Prüfstand. Gleichzeitig für die Altersvorsorge mit zwei bis drei Prozent Rendite sparen und ein Hausdarlehen mit vier bis fünf Prozent abzahlen, lohnt sich nicht.“ Klassische Riester-Renten und Riester-Fondssparverträge sind entweder so stark mit Kosten belastet, dass das Kapital nur langsam wächst. Oder es ist mit dem Risiko von Kursschwankungen behaftet. Das zielgerichtete Sparen für ein Eigenheim kann besser mit einem Riester-Bausparvertrag oder mit einem Riester-Banksparplan erfolgen. Der Bausparer bietet einen niedrigen Darlehenszins um die drei Prozent. Der Guthabenzins liegt bei ein Prozent. Beim Banksparplan wird momentan ein Guthabenzins bis zu 3,7 Prozent gezahlt. Doch wie hoch darf dann der Darlehenszins ausfallen? Eine Vergleichsberechnung eines Riester-Banksparplans aus dem obigen Beispiel mit einem Prozent Guthabenzins zeigt auf, dass der Darlehenszins für das Wohnriesterdarlehen bis auf 6,7 Prozent steigen darf. Erst dann ist der Bausparvertrag vorteilhafter. Eigentümer von Immobilien, die vor 2008 angeschafft oder erstellt wurden, hat der Gesetzgeber nicht vergessen. Noch zum Rentenbeginn besteht die Möglichkeit, mit dem Guthaben aus einem Riestervertrag die Schulden zu tilgen.

Wenn der Artikel hilfreich war, empfehlen Sie uns doch weiter:

Auch interessant

Autor
Elgin Gorissen-van Hoek
Anschrift
Elgin Gorissen-van Hoek

ö.b.u.v. Sachverständige für Private Baufinanzierung
Tannenstr. 20
82178 Puchheim
Kontakt
Tel. 089-89026138
Website
Beratersuche

Hier finden Sie einen
freien ungebundenen Finanzberater,
Baufinanzierungsberater,
Versicherungsmakler,
Finanzplaner oder Gutachter.

Klicken Sie auf das gewünschte Bundesland, wir leiten Ihre Anfrage an die entsprechende Beratungsstelle des Verbandes weiter.
Kontakt
Wie können wir Ihnen helfen? Senden Sie uns eine Nachricht.
Ihre Daten sind uns sehr wichtig. Diese werden daher ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Einer Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.